Inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist inzwischen gesetzlich geregelt. Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob ein Kind mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer allgemeinen Schule in einem inklusiven Bildungsangebot beschult werden soll.

Hierzu gibt es ein festgelegtes Beratungsverfahren.

Die Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Hören oder Sprache werden in der Regel zielgleich unterrichtet.

In den inklusiven Bildungsangeboten arbeiten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Hermann-Gutzmann-Schule gemeinsam mit den Lehrkräften an den allgemeinen Schulen im Team zusammen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Mannheim.