In den Hermann-Gutzmann-Schulkindergarten werden Kinder mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Sprache oder Hören aufgenommen.
Antrag auf Aufnahme in den Schulkindergarten
- Antragsformular auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes
- Die Erziehungsberechtigen geben den ausgefüllten Antrag beim Schulkindergarten ab.
- Das Staatliche Schulamt prüft, ob die Voraussetzungen für die sonderpädagogische Überprüfung gegeben sind und beauftragt das fachlich zuständige Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum mit der Durchführung der sonderpädagogischen Diagnostik.
- Anhand des Gutachtens entscheidet das Staatliche Schulamt, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Schulkindergarten erfüllt sind und legt einen Förderschwerpunkt fest.
- Das Staatliche Schulamt sendet den Bescheid an die Erziehungsberechtigen.
- Die Erziehungsberechtigen können damit ihr Kind in einem Schulkindergarten mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt anmelden.
- Die Leitung des Schulkindergartens entscheidet über die Aufnahme.