In den Hermann-Gutzmann-Schulkindergarten werden Kinder mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Sprache oder Hören aufgenommen.

Antrag auf Aufnahme in den Schulkindergarten

  1. Antragsformular auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes

  2. Die Erziehungsberechtigen geben den ausgefüllten Antrag beim Schulkindergarten ab.

  3. Das Staatliche Schulamt prüft, ob die Voraussetzungen für die sonderpädagogische Überprüfung gegeben sind und beauftragt das fachlich zuständige Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum mit der Durchführung der sonderpädagogischen Diagnostik.

  4. Anhand des Gutachtens entscheidet das Staatliche Schulamt, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Schulkindergarten erfüllt sind und legt einen Förderschwerpunkt fest.

  5. Das Staatliche Schulamt sendet den Bescheid an die Erziehungsberechtigen.

  6. Die Erziehungsberechtigen können damit ihr Kind in einem Schulkindergarten mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt anmelden.

  7. Die Leitung des Schulkindergartens entscheidet über die Aufnahme.